Wir bieten ein breites Spektrum im Bereich der Umwelt- und Landschaftsplanung an:
kommunale Landschaftsplanung und Landschaftsplanumsetzung
Der Landschaftsplan, meist als Teil des Flächennutzungsplans, stellt das landschaftliche Entwicklungskonzept der Gemeinde dar. Die Planaussagen sind – wie auch im Flächennutzungsplan – Zielvorstellungen und verpflichten den Bürger nicht zu deren Durchführung, sie bilden aber eine wichtige Grundlage bei allen raumbedeutsamen Überlegungen und Entscheidungen der Gemeinden.
Grünordnungsplanung (GOP), Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Bauvorhaben und Satzungsverfahren
Der Grünordnungsplan ist der Landschaftsplanerische Beitrag zum Bebauungsplan. Die Ziele der Grünordnungsplanung sind vor allem die Schaffung von Grünstrukturen zur Gestaltung des Stadt- und Landschaftsbildes unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Belange, sowie von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Die Eingriffsregelung nach Naturschutzgesetzgebung und Baugesetzbuch ist bei allen Bauleitplanverfahren und bei Verfahren zu Innenbereichssatzungen in der Abwägung zu berücksichtigen. Weiterhin wird sie auch bei kleineren Bauvorhaben im Außenbereich und anderen Vorhaben ohne Bauleitplanverfahren angewendet. Auf jeden Fall müssen die nicht vermeidbaren Eingriffe durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Ökokontoplanung
Das Ökokonto ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Vorsorge treffen können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können.
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)
Für Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und Bayerischem Naturschutzgesetz anzuwenden. Demnach sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Im LBP werden dazu mit Bestandserfassung und Bewertung, Konfliktanalyse und Maßnahmenplanung alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
In der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt beschrieben und bewertet. Als Grundlage dient die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), in der alle zur Entscheidung über das Vorhaben erforderlichen Informationen zusammengestellt werden. Im Anhang des UVP-Gesetzes ist festgeschrieben, bei welchen Vorhaben oder auch Planungen eine UVP durchzuführen ist (z.B. Deich- und Dammbau, Bau von Verkehrsstraßen). Mit der Betrachtung der Schutzgüter „Mensch“, „Kultur- und Sachgüter“ sowie den „Wechselwirkungen“ geht das Gesetz über die Inhalte des LBP hinaus.
Umweltprüfung und Umweltbericht
Eine Umweltprüfung ist seit der Novelle des Baugesetzbuchs vom Sommer 2004 für alle Bauleitpläne (Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung) gefordert. Ausnahmen sind Bauleitpläne nach dem vereinfachten Verfahren, Innen- und Außenbereichssatzungen. Der Umweltbericht bildet die Grundlage für eine sachgerechte Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde und für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP)
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes europäisches Schutzgebietsnetz, das die Europäische Union (EU) einrichtet. Es setzt sich zusammen aus den Gebieten der Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Für die Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot. Für Pläne (z.B. einen Bebauungsplan) oder Projekte (z.B. eine Bundesfernstraßenplanung), die ein Natura 2000 Gebiet erheblich beeinträchtigen können, schreibt die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz die Prüfung der Verträglichkeit mit den festgelegten Erhaltungszielen des jeweils betroffenen Gebietes vor.
Pflege- und Entwicklungsplanung, Gewässerentwicklungsplanung
Pflege- und Entwicklungspläne werden in der Regel für naturschutzfachlich wertvolle Gebiete angefertigt. Sie haben die Aufgabe, Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu formulieren und zu konkretisieren und die notwendigen Maßnahmen festzulegen.
Die Gewässerentwicklungsplanung ist eine landschaftsökologisch fundierte, wasserwirtschaftliche Fachplanung für Gewässer und Aue (Überschwemmungsgebiet). Die Gewässerentwicklungsplanung hat das Ziel, die natürliche Funktionsfähigkeit der Gewässerlandschaft mit möglichst wenig steuernden Eingriffen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.
Beratung zum Vertragsnaturschutzprogramm
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Neben einer Bewertung bereits im Programm aufgenommener Flächen ist die Beratung, für welche Flächen Verträge abgeschlossen werden sollten sowie welche Maßnahmen auf den Flächen umgesetzt werden sollten, ein wesentlicher Baustein für einen zielgerichteten Einsatz von Fördergeldern im Naturschutz.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
In einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch ein Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.
Verfahren der Ländlichen Entwicklung, der Dorferneuerung und der integrierten Ländlichen Entwicklung
Ländliche Entwicklung: Sie bietet weit reichende Möglichkeiten zur Erhaltung und Gestaltung von Dorf und Landschaft. Unter den Begriff „Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung“ fallen alle Planungen, die zur Entwicklung von Dorf und Landschaft erforderlich sind und im Rahmen von Projekten der Ländlichen Entwicklung eingesetzt werden. Diese Planungen haben das Ziel, zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum beizutragen und gleichzeitig den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig zu sichern und nach Möglichkeit zu verbessern.
Dorferneuerung: Die Dorferneuerung dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Entwicklung der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Die Dorferneuerung baut dabei auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.
Integrierte Ländliche Entwicklung: einzelne Instrumente und Entwicklungsaktivitäten werden in einer inhaltlich und räumlich aufeinander abgestimmten Planungsebene zusammengeführt. Eine herausragende Rolle nimmt in Bayern der Auftrag der Landentwicklung durch Dorferneuerung und Flurneuordnung ein. Hierbei hat die Notwendigkeit von gemeindeübergreifenden Planungs- und Handlungsansätzen sowie aufeinander abgestimmten Entwicklungsstrategien der Landentwicklung in den letzten Jahren zugenommen.
Grundlagenerhebungen: Floristische Fachkartierungen, z.B. Biotop- und Lebensraumtypenkartierung (nach FFH-Richtlinie) in Bayern
Die Biotop- und Lebensraumtypenkartierung liefert wichtige Grundlagen für den Naturschutz. Die Biotope und Lebensraumtypen werden im Gelände in Karten eingezeichnet und dazu ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale nach einheitlichen Vorgaben beschrieben. Dadurch bietet die Kartierung, die laufend aktualisiert wird, eine vergleichbare Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der wertvollen und erhaltenswerten Biotope. Innerhalb der FFH-Gebiete stellt die Kartierung mittlerweile die Grundlage für die Zustandsbewertungen und Managementplanungen in den Natura-2000-Gebieten dar.
Grundlagenerhebungen: Faunistische Fachkartierungen
Faunistische Erhebungen geschützter Tierarten nach anerkannten Methoden liefern die Grundlage für die Beurteilung, ob durch ein Vorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden. Neben der Erfassung zahlreicher Artengruppen führen wir auch ggf. erforderliche Umsiedlungen von Individuen durch.
Ökologische Baubegleitung
Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) stellt eine ergänzende, qualifizierte Fachbauleitung zur Unterstützung der Bauoberleitung (BOL) dar, um einen weitestgehend schonenden Umgang mit Natur und Landschaft zu gewährleisten. Nicht erforderliche Eingriffe können vermieden werden und geeignete Schadensbegrenzungs- und/oder Kompensationsmaßnahmen bei erfolgten, nicht vorhersehbaren Eingriffen, vorgeschlagen werden.
Fachberatung bei Fragen des Naturschutzes und der Landschaftsplanung
Unabhängig von konkreten Planungen bei bestimmten Verfahren und nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben ist eine sachkundige Beratung für Gemeinden, Behörden oder private Auftraggeber eine wichtige Grundlage und Entscheidungshilfe.